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BGH - Entscheidung vom 27.08.2003

2 StR 309/03

Normen:
StPO § 13

Fundstellen:
NStZ 2004, 100

Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge der fehlenden örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts Mainz (§ 338 Nr. 4 StPO ) ist unbegründet. Hinsichtlich des Angeklagten war der Gerichtsstand des Zusammenhangs (§§ 3 , 13 [...]
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