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BGH - Entscheidung vom 11.07.2003

V ZR 56/02

Normen:
ErbbauVO § 2 Nr. 4

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1126
DB 2003, 2774
DNotZ 2004, 143
MDR 2003, 1170
NJW-RR 2003, 1524
WM 2004, 230
ZNotP 2003, 391
ZfIR 2004, 265

Die Kläger betrieben eine Brauerei. Sie schlossen am 26. März 1980 mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen 'Betriebsüberlassungs- und Pachtvertrag', aufgrund dessen die Brauerei und die zugehörigen Gaststätten [...]
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