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BGH - Entscheidung vom 10.03.2003

IV ZR 306/00

Normen:
GKG § 8 Abs. 1

I. Der Beklagte ist durch Urteil des Landgerichts vom 21. Mai 1999 - unter Klagabweisung im übrigen - verurteilt worden, an den Kläger 52.805,18 DM nebst Zinsen zu zahlen. Seine hiergegen gerichtete Berufung hat das [...]
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