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BGH - Entscheidung vom 21.01.2003

XI ZR 62/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 2. Alt.

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ). Sie wirft keine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage auf, die sich in einer unbestimmten [...]
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