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BGH - Entscheidung vom 26.02.2003

5 StR 70/03

Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts ist folgendes anzumerken: Zur Strafzumessung hatte der Senat bereits dem ersten in dieser Sache ergangenen Urteil - ungeachtet der verfahrensrechtlich [...]
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