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BGH - Entscheidung vom 17.07.2003

3 StR 49/03

Ergänzend zu der Begründung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die alternative Verfahrensbeschwerde einer Verletzung entweder von § 244 Abs. 2 StPO oder von § 261 StPO (vgl. Kuckein in KK 5. [...]
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