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BGH - Entscheidung vom 30.01.2003

III ZB 6/02

Normen:
ZPO § 1065 Abs. 2 S. 2

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§§ 1065 Abs. 2 Satz 2; 554b Abs. 1 ZPO a.F.); die Rechtsbeschwerde hat auch keine Aussicht auf Erfolg. Der angefochtene Beschluß beruht nicht auf der Verletzung eines [...]
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