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BGH - Entscheidung vom 09.05.2003

V ZR 388/02

Normen:
SachenRBerG § 116 Abs. 1 § 117 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
BGHReport 2003, 850
MDR 2003, 981
NJ 2003, 646
VIZ 2003, 385
WM 2003, 1961

Die Kläger haben seit 1983 ein Haus in G. als Mieter bewohnt, das sie mit notariellem Vertrag vom 12. Dezember 1997 zu Eigentum erwarben. Die Beklagten erwarben das Nachbargrundstück im Jahre 2000. Seit Beginn der [...]
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