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BGH - Entscheidung vom 21.01.1991

III ZR 169/88

Normen:
ZPO § 254

Fundstellen:
NJW 1991, 1893

Ob darüberhinaus der Zahlungsanspruch, falls der Auskunftsanspruch in zweiter Instanz anhängig ist, im Wege der Anschlußberufung eingeführt werden kann, ist streitig (für Zulässigkeit: BGHZ 8, 383 = NJW 1953, 702 ; [...]
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