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Schönheitsreparaturen bei Vereinbarung zwischen Mieter und Vormieter

29.08.2018 15:56 Uhr | Schönheitsreparaturen

Die formularmäßige Übertragung von Schönheitsreparaturen bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung ist – ohne angemessenen Ausgleich – auch bei einer „Renovierungsvereinbarung“ zwischen Mieter und Vormieter unwirksam. Das hat der BGH entschieden. Der Vermieter kann sich insoweit nicht auf die Übernahme von Renovierungsarbeiten berufen, die zwischen Mieter und dessen Vorgänger vereinbart war.

Unwirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen

23.03.2017 14:22 Uhr | Schönheitsreparaturen

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die in einem Mietvertrag verwendete Klausel „Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter“ unwirksam ist, wenn sich aus dem Mietvertrag kein Anhaltspunkt dafür ergibt, dass dem Mieter dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich gewährt wird. Die Klausel sei auch unabhängig davon unwirksam, ob die Wohnung bei Einzug renoviert war.

Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Gewerberäumen

02.11.2016 13:52 Uhr | Schönheitsreparaturen

Mieter, die unrenovierte Gewerberäume angemietet haben, müssen Schönheitsreparaturen nicht ohne Weiteres ausführen. Das OLG Celle hat die Rechtsprechung des BGH zur formularmäßigen Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter zuletzt auch auf einen Gewerbemietvertrag übertragen. Allerdings kann sich das Problem der Beweisführung für den Zustand der Räumlichkeiten stellen.

Verjährung des Ersatzanspruchs für nicht geschuldete Schönheitsreparaturen

17.08.2011 15:22 Uhr | Schönheitsreparaturen

Nimmt ein Mieter irrtümlich Schönheitsreparaturen vor, muss er seine Ersatzansprüche zügig geltend machen, da diese nach der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB verjähren.

Mieter muss Schönheitsreparaturen selbst durchführen dürfen

10.06.2010 00:00 Uhr | Schönheitsreparaturen

Eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die dem Mieter die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt, ohne dass ihm die Möglichkeit zur Vornahme dieser Arbeiten in Eigenleistung offen steht, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

Keine Schönheitsreparaturen ohne Renovierungsbedarf

30.12.2009 00:00 Uhr | Schönheitsreparaturen

Entscheidungsbesprechung mit Praxishinweis : Dem Mieter dürfen durch formularmäßige Klauseln keine überflüssigen Schönheitsreparaturen auferlegt werden.

Nutzungsentschädigung bei Renovierung nach Mietende

30.11.2009 00:00 Uhr | Schönheitsreparaturen

Vermieter steht bei gewünschter Renovierung nach Ende der Mietzeit keine Nutzungsentschädigung zu.

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