§ 833a Pfändungsumfang bei Kontoguthaben
ZPO ( Zivilprozessordnung )
Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst das am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses bei dem Kreditinstitut bestehende Guthaben sowie die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage.
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln