- VerglO Grundsatz
- § 1 Grundsatz
- Erster Abschnitt. Eröffnungsantrag, Vergleichsvorschlag
- Zweiter Abschnitt. Eröffnung des Verfahrens
- Dritter Abschnitt. Vergleichsgläubiger
- Vierter Abschnitt. Vergleichsverwalter, Gläubigerbeirat
- Fünfter Abschnitt. Wirkungen der Eröffnung des Vergleichsverfahrens
- Sechster Abschnitt. Verpflichtungs- und Verfügungsfähigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Vergleichsverfah...
- Siebenter Abschnitt. Anmeldung der Forderungen, Vergleichstermin
- Achter Abschnitt. Bestätigung des Vergleichs
- Neunter Abschnitt. Wirkungen des bestätigten Vergleichs
- Zehnter Abschnitt. Aufhebung des Verfahrens, Überwachung der Vergleichserfüllung
- Elfter Abschnitt. Einstellung des Verfahrens
- Zwölfter Abschnitt. Anschlußkonkurs
- Dreizehnter Abschnitt. Besondere Arten des Vergleichsverfahrens
- Vierzehnter Abschnitt. Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Fünfzehnter Abschnitt. Schluß- und Übergangsvorschriften
- § 46 Konkursverbot
- § 47 Vollstreckungsverbot
- § 48 Anhängige Vollstreckungsmaßnahmen
- § 49 Klagen nach der Verfahrenseröffnung
- § 50 Abwicklung gegenseitiger Verträge
- § 51 Miet-, Pacht- und Dienstverträge
- § 52 Schadensersatz bei Abwicklung gegenseitiger Verträge
- § 53 Unabdingbarkeit der § 50 bis § 52
- § 54 Aufrechnung
- § 55 Hemmung der Verjährung