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Verfahrensrecht
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FGG Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt. Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
Vierter Abschnitt. Personenstand
Fünfter Abschnitt. Nachlaß- und Teilungssachen
Sechster Abschnitt. Schiffspfandrecht
Siebenter Abschnitt. Handelssachen
Achter Abschnitt. Vereinssachen, Partnerschaftssachen, Güterrechtsregister
Neunter Abschnitt. Eidesstattliche Versicherung. Untersuchung und Verwahrung von Sachen. Pfandverkauf
Zehnter Abschnitt. Gerichtliche und notarielle Urkunden
Elfter Abschnitt. Schlußbestimmungen
Fünfter Abschnitt. Nachlaß- und Teilungssachen
§ 99 Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft
§ 97 Wirkung der bestätigten Vereinbarung und Auseinandersetzung, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
§ 95 Aussetzung bei Streit
§ 98 Zwangsvollstreckung
§ 96 Sofortige Beschwerde
§ 87 Antrag
§ 82b Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 84 Kraftloserklärung eines Erbscheins und anderer Zeugnisse
§ 86 Nachlaßauseinandersetzung; Antragsrecht
§ 74a Mitteilungspflicht des Nachlaßgerichts
§ 74 Zuständigkeit zur Sicherung des Nachlasses
§ 77 Inventarfrist
§ 91 Außergerichtliche Vereinbarung über Nachlaßteilung
§ 94 Verteilung durch das Los
§ 89 Ladung der Beteiligten
§ 72 Sachliche Zuständigkeit
§ 73 Örtliche Zuständigkeit
§ 76 Nachlaßverwaltung
§ 81 Sofortige Beschwerde gegen Ernennung und Entlassung eines Testamentsvollstreckers
§ 92 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 93 Auseinandersetzungsplan
§ 82a Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 83 Zwang zur Ablieferung von Testamenten
§ 80 Sofortige Beschwerde gegen erbrechtliche Fristbestimmungen
§ 88 Pflegschaft für abwesende Beteiligte
§ 82 Beschwerderecht bei mehreren Testamentsvollstrecker
§ 85 Ausfertigung eines Erbscheins und anderer Zeugnisse
§ 75 Nachlaßpflegschaft
§ 78 Akteneinsicht; Abschriften
§ 90 Ladungsfrist
§ 79 Eidesstattliche Versicherung des Erben
§ 83a Stundung eines Pflichtteils- oder Erbersatzanspruchs
Fünfter Abschnitt. Nachlaß- und Teilungssachen
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§ 83a Stundung eines Pflichtteils- oder Erbersatzanspruchs