§ 305 Beschwerde des Untergebrachten
FamFG ( Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit )
Ist der Betroffene untergebracht, kann er Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist.
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln