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§ 186 Adoptionssachen

FamFG ( Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit )

 
 

Adoptionssachen sind Verfahren, die 1. die Annahme als Kind, 2. die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind, 3. die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder 4. die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffen.





 Stand: 01.04.2024