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Fünfzehnter Abschnitt Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
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Fünfzehnter Abschnitt Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
§ 202 b Abfangen von Daten
§ 202 a Ausspähen von Daten
§§ 207 bis 210 (weggefallen) Strafgesetzbuch
§ 205 Strafantrag
§ 204 Verwertung fremder Geheimnisse
§ 202 d Datenhehlerei
§ 202 c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 201 a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
§§ 207 bis 210 (weggefallen) Strafgesetzbuch
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
§§ 207 bis 210 (weggefallen)
StGB ( Strafgesetzbuch )
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
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