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§ 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten

SGB VII ( SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung )

 
 

Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 74 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht.





 Stand: 01.02.2024