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§ 62 Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten

SGB VI ( SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung )

 
 

Durch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten wird ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.





 Stand: 01.02.2024