§ 62 Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
SGB VI ( SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung )
Durch die Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten wird ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.
Stand: 01.02.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln