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§ 76 d Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters

SGB VI ( SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung )

 
 

Für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters gelten die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten oder von Zuschlägen für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung entsprechend.





 Stand: 01.02.2024