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§ 279 a Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet

SGB VI ( SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung )

 
 

Beitragspflichtige Einnahmen bei im Beitrittsgebiet mitarbeitenden Ehegatten sind die Einnahmen aus der Tätigkeit.





 Stand: 01.04.2024