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§ 168 Erfordernis der Zustimmung

SGB IX ( SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen )

 
 

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.





 Stand: 01.02.2024