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§ 143 Bundesstatistik

SGB IX ( SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen )

 
 

Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Teils und zu seiner Fortentwicklung werden Erhebungen über 1. die Leistungsberechtigten und 2. die Ausgaben und Einnahmen der Träger der Eingliederungshilfe als Bundesstatistik durchgeführt.





 Stand: 01.04.2024