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§ 29 Soziale Gruppenarbeit

SGB VIII ( SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe )

 
 

1Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. 2Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.





 Stand: 01.02.2024