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§ 20 Schadensersatz bei rentenrechtlichen Zeiten

ALG ( Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte )

 
 

Durch die Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.





 Stand: 01.04.2024