Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Mietrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Mietrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Arbeitshilfen
Bibliothek
Rechtsprechung
Gesetze
Aktuelles
Home
Gesetze
Gesetze
Kostenrecht
Gerichtskostengesetz
Abschnitt 7 Wertvorschriften
Gesetze
Gesetze
Kostenrecht
Gerichtskostengesetz
Abschnitt 7 Wertvorschriften
Unterabschnitt 1 Allgemeine Wertvorschriften
Unterabschnitt 2 Besondere Wertvorschriften
Unterabschnitt 3 Wertfestsetzung
Unterabschnitt 3 Wertfestsetzung
§ 61 Angabe des Werts
§ 62 Wertfestsetzung für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels
§ 63 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
§ 64 Schätzung des Werts
§ 65 Wertfestsetzung in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes
Unterabschnitt 3 Wertfestsetzung
zurück
|
vor
§ 61 Angabe des Werts
§ 62 Wertfestsetzung für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels
§ 63 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
§ 64 Schätzung des Werts
§ 65 Wertfestsetzung in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes