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Gesetze
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
I. Anordnung der Versteigerung
II. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens
III. Bestimmung des Versteigerungstermins
IV. Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen
V. Versteigerung
VI. Entscheidung über den Zuschlag
VII. Beschwerde
VIII. Verteilung des Erlöses
IX. Grundpfandrechte in ausländischer Währung
IV. Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen
§ 47 (Wiederkehrende Geldleistungen)
§ 46 (Wiederkehrende Naturalleistungen)
§ 51 (Erhöhung des Bargebots bei anderen fälschlich berücksichtigten Rechten)
§ 56 (Gefahrübergang)
§ 48 (Bedingte Rechte; Widerspruch oder Vormerkung)
§ 57 d (weggefallen) Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
§ 59 (Abweichende Feststellung des geringsten Gebots)
§ 52 (Bestehenbleibende Rechte)
§ 49 (Bargebot)
§ 50 (Erhöhung des Bargebots bei fälschlich berücksichtigten Grundpfandrechten)
§ 57 (Mieter und Pächter)
§ 57 c (weggefallen) Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
§ 65 (Besondere Versteigerung; Andere Art der Verwertung)
§ 54 (Kündigung von Grundpfandrechten)
§ 63 (Einzelausgebot)
§ 58 (Kosten des Zuschlagsbeschlusses)
§ 53 (Schuldübernahme durch den Ersteher)
§ 45 (Berücksichtigung von Rechten bei Feststellung des geringsten Gebots)
§ 62 (Erörterungen vor dem Versteigerungstermin)
§ 44 (Geringstes Gebot)
§ 57 b (Verfügungen und Rechtsgeschäfte über den Miet- oder Pachtzins)
§ 55 (Erstreckung der Versteigerung)
§ 64 (Gesamthypothek)
§ 57 a (Kündigung des Miet- oder Pachtverhältnisses durch den Ersteher)
§§ 60 und 61 (weggefallen) Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
IV. Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen
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§ 47 (Wiederkehrende Geldleistungen)
§ 46 (Wiederkehrende Naturalleistungen)
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§ 48 (Bedingte Rechte; Widerspruch oder Vormerkung)
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