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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
I. Anordnung der Versteigerung
II. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens
III. Bestimmung des Versteigerungstermins
IV. Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen
V. Versteigerung
VI. Entscheidung über den Zuschlag
VII. Beschwerde
VIII. Verteilung des Erlöses
IX. Grundpfandrechte in ausländischer Währung
I. Anordnung der Versteigerung
§ 16 (Inhalt des Antrags)
§ 25 (Sicherungsmaßregeln)
§ 17 (Eintragung des Schuldners als Grundstückseigentümer)
§ 26 (Veräußerung des Grundstücks nach Beschlagnahme)
§ 24 (Verwaltung und Benutzung des Grundstücks durch den Schuldner)
§ 21 (Umfang der Beschlagnahme)
§ 20 (Beschlagnahme des Grundstücks)
§ 18 (Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke)
§ 23 (Veräußerungsverbot)
§ 15 (Anordnung auf Antrag)
§ 27 (Beitritt weiterer Gläubiger)
§ 19 (Eintragung der Anordnung in das Grundbuch)
§ 22 (Wirksamwerden der Beschlagnahme, Zahlungsverbot)
I. Anordnung der Versteigerung
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§ 16 (Inhalt des Antrags)
§ 25 (Sicherungsmaßregeln)
§ 17 (Eintragung des Schuldners als Grundstückseigentümer)
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§ 24 (Verwaltung und Benutzung des Grundstücks durch den Schuldner)
§ 21 (Umfang der Beschlagnahme)
§ 20 (Beschlagnahme des Grundstücks)
§ 18 (Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke)
§ 23 (Veräußerungsverbot)
§ 15 (Anordnung auf Antrag)
§ 27 (Beitritt weiterer Gläubiger)
§ 19 (Eintragung der Anordnung in das Grundbuch)
§ 22 (Wirksamwerden der Beschlagnahme, Zahlungsverbot)