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Lebenspartnerschaftsgesetz

LPartG ( Lebenspartnerschaftsgesetz )

FNA : 400-15

Fassung vom 16.02.2001

Inkrafttreten der Fassung: 01.08.2001

Stand: 01.02.2024

Zuletzt geändert durch:

Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes vom 31.10.2022 (BGBl. I S. 1966)

 

    Inhaltsverzeichnis







Abschnitt 1  Begründung der Lebenspartnerschaft

§ 1 Lebenspartnerschaft

Abschnitt 2  Wirkungen der Lebenspartnerschaft

§ 2 Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft

§ 3 Lebenspartnerschaftsname

§ 4 Umfang der Sorgfaltspflicht

§ 5 Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt

§ 6 Güterstand

§ 7 Lebenspartnerschaftsvertrag

§ 8 Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen

§ 9 Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners

§ 10 Erbrecht

§ 11 Sonstige Wirkungen der Lebenspartnerschaft

Abschnitt 3  Getrenntleben der Lebenspartner

§ 12 Unterhalt bei Getrenntleben

§ 13 Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben

§ 14 Wohnungszuweisung bei Getrenntleben

Abschnitt 4  Aufhebung der Lebenspartnerschaft

§ 15 Aufhebung der Lebenspartnerschaft

§ 16 Nachpartnerschaftlicher Unterhalt

§ 17 Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartne...

§ 18 (weggefallen)

§ 19 (weggefallen)

§ 20 Versorgungsausgleich

Abschnitt 5  Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20 a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Abschnitt 6  Übergangsvorschriften

§ 21 Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften

§ 22 Abgabe von Vorgängen

Abschnitt 7  Länderöffnungsklausel

§ 23 Abweichende landesrechtliche Zuständigkeiten





 Stand: 01.02.2024