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§ 142 Beschwerde

BRAO ( Bundesrechtsanwaltsordnung )

 
 

Soweit Beschlüsse des Anwaltsgerichts mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel der Anwaltsgerichtshof zuständig.





 Stand: 01.04.2024