§ 142 Beschwerde
BRAO ( Bundesrechtsanwaltsordnung )
Soweit Beschlüsse des Anwaltsgerichts mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel der Anwaltsgerichtshof zuständig.
Stand: 01.04.2024
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