Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 27 Pfändungsschutz

HAG ( Heimarbeitsgesetz )

 
 

Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewährt wird, gelten die Vorschriften über den Pfändungsschutz für Vergütungen, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschuldet werden, entsprechend.





 Stand: 01.02.2024