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§ 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.





 Stand: 01.04.2024