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§ 943 Ersitzung bei Rechtsnachfolge

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute.





 Stand: 01.02.2024