Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 333 Zurückweisung des Rechts durch den Dritten

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Weist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück, so gilt das Recht als nicht erworben.





 Stand: 01.04.2024