Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 272 Zwischenzinsen

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt.





 Stand: 01.04.2024