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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 5 Verjährung
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Buch 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 5 Verjährung
Titel 1 Gegenstand und Dauer der Verjährung
Titel 2 Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
Titel 3 Rechtsfolgen der Verjährung
Titel 2 Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
§ 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
§ 211 Ablaufhemmung in Nachlassfällen
§ 205 Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht
§ 204 a Hemmung der Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern durch Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden oder qualifizierten Einrichtungen
§ 207 Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen
§ 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
§ 210 Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen
§ 209 Wirkung der Hemmung
§ 208 Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
§ 212 Neubeginn der Verjährung
§ 213 Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen
§ 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt
Titel 2 Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
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§ 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
§ 211 Ablaufhemmung in Nachlassfällen
§ 205 Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht
§ 204 a Hemmung der Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern durch Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden oder qualifizierten Einrichtungen
§ 207 Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen
§ 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
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§ 209 Wirkung der Hemmung
§ 208 Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
§ 212 Neubeginn der Verjährung
§ 213 Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen
§ 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt