Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Nach § 47 InsO besteht für eine geleistete Barkaution ein Aussonderungsrecht des Mieters, sofern der Vermieter diese von seinem Vermögen getrennt angelegt hat (Antrag auf Zustimmung des Verwalters zur Auszahlung des Kontoguthabens durch die Bank an den Mieter ggf. erforderlich und durchsetzbar). Bei einer treuhänderischen Anlage in der Krise bestehen ggf. Anfechtungsrechte nach §§ 129 ff. InsO.1) Wolff/Eckert/Ball, Rdn. 1537. 1) Wolff/Eckert/Ball, Rdn. 1537. Das Treuhandverhältnis erlischt nicht gem. §§ 115, 116 InsO, sondern im Hinblick auf § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO erst mit Beendigung des Mietverhältnisses, weshalb auch eine isolierte Freigabe nicht möglich ist. Nur für Wohnraummietverhältnisse schreibt § 551 Abs. 3 BGB eine treuhänderische Anlage der Barsicherheit vor. Gleichwohl können (und werden) die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses eine solche vereinbaren. Voraussetzung für ein Aussonderungsrecht ist aber, dass das Treugut unmittelbar aus dem [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen