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Die zwischen den Parteien zu treffende Sicherungsvereinbarung sollte möglichst ausführlich folgende Punkte regeln:1) Moeser, aaO., Rdn. 23 ff. – Welches Sicherungsmittel soll gestellt werden? – In welcher Höhe soll Sicherheit gestellt werden? – Welche Ansprüche sollen gesichert werden? – Wann ist die Sicherheit fällig? – Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter während der Mietzeit die Auffüllung bzw. Erhöhung der Sicherheit verlangen? – Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Verwertung der Sicherheit während der Mietzeit in Betracht? – Wie erfolgen Abrechnung und Rückgabe der Sicherheit bei Beendigung des Mietverhältnisses? 1) Moeser, aaO., Rdn. 23 ff. In der Praxis kommen unterschiedliche Sicherungsmittel in Betracht. Zwar spielen dabei die Barkaution, die Verpfändung von Sparguthaben und die Bürgschaft die bedeutendste Rolle, möglich ist aber auch die Absicherung des Vermieters durch Einräumung von Grundpfandrechten, Sicherungsübereignungen, [...]
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