Verzichtet der Vermieter auf die Umsatzsteuerbefreiung, muss dies auch im Mietvertrag entsprechend berücksichtigt werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag kann der Vermieter auch bei einem Gewerbemietverhältnis vom Mieter nicht verlangen, dass dieser auf Miete und Nebenkosten zusätzlich Umsatzsteuer zahlt.1) LG Bochum vom 12.09.1986 – 5 S 5/86, WuM 1987, 210. Auch ein Anspruch auf Zustimmung zur Vertragsänderung gegen den Mieter besteht nicht.2) Bartholomäi/Stellmann, aaO., Rdn. 92. Verpflichtet der Vermieter jedoch den Mieter, auf die Mieteinnahmen Umsatzsteuer zu zahlen, muss er gegenüber dem Finanzamt auf die Steuerbefreiung seiner Mieteinnahmen verzichten, andernfalls macht er sich gegenüber dem Mieter schadensersatzpflichtig3) OLG Hamm vom 03.09.2003 – 30 U 80/03, ZMR 2003, 925. bzw. muss die gleichwohl vom Mieter an ihn gezahlte Umsatzsteuer gem. §§ 812 ff. BGB herausgeben.4) BGH vom 28.07.2004 – XII ZR 292/02, NZM 2004, 785. Ist die Umsatzsteuer [...]