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– Laufende Schönheitsreparaturen – Farbwahl – Fristenplan – Endrenovierung – Quotenabgeltungsklausel Klausel (Kursiv gedruckte Teile im Klauseltext sind keine Hervorhebungen im Original) Urteilstenor: Wirksam/Unwirksam (§ 9 AGBG/§ 307 BGB) Kommentar Fundstelle Laufende Schönheitsreparaturen Achtung! Der BGH hat seine Rechtsprechung geändert. Nach dem Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14 ist die Renovierungsklausel bei unrenoviert übergebener Wohnung unwirksam. § 3 Nr. 3 „Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen. § 17 Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit vom Mieter in bezugsfertigem Zustand dem Vermieter zu übergeben.“ Wirksam Abwälzung der Schönheitsreparaturpflicht auf den Mieter; nicht lediglich Freizeichnung des Vermieters BGH, RE v. 30.10.1984 – VIII ARZ 1/84, BGHZ 92, 363, NJW 1985, 480 = WuM 1985, 46 § 5 Nr. 2 „Dem Mieter ist im Übrigen der Zustand der Mieträume bekannt, er erkennt sie als ordnungsgemäß, [...]
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