Nach vorstehenden Ausführungen lässt sich somit folgende Checkliste erstellen, anhand derer die Wirksamkeit einer Mieterhöhung nach §§ 559 ff. BGB überprüft werden kann: Wesentliche Punkte bei der Überprüfung von Mieterhöhungen nach §§ 559 ff. BGB Ja Nein Anmerkungen I. Notwendige Unterlagen 1. Mieterhöhungserklärung Liegt die aktuelle Mieterhöhungserklärung nebst Anlagen zur Einsichtnahme vor (z.B. Original, Kopie, Scan)? [ ] [ ] Falls nein, sollte die Überprüfung abgebrochen werden. 2. Modernisierungsankündigung War wegen der Maßnahme eine Modernisierungsankündigung gem. § 555c Abs. 1 BGB erforderlich (nicht der Fall bei einer „Bagatellmodernisierung gem. § 555c Abs. 4 BGB)? [ ] [ ] Bauliche Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat oder die der Einsparung von Primärenergie dienen (§ 555b Nr. 2 und 6 BGB, berechtigen ihn gem. § 559 Abs. 1 BGB nicht zu einer zu einer Mieterhöhung wegen Modernisierung. Falls ja: Ist eine solche ordnungsgemäß [...]