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Situation Ziel Maß- nahme Zuständiges Gericht Frist Rechts- mittel Zustän\diges Gericht Frist (1) Mieter wird auf Räumung verklagt. Räumungsfrist Antrag nach § 721 Abs. 1 ZPO Prozessgericht Vor Schluss der mündlichen Verhandlung, § 721 Abs. 1 ZPO Sofortige Beschwerde, § 721 Abs. 6 Nr. 1 ZPO Schriftsatz an AG oder LG, § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO, oder Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, § 569 Abs. 3 ZPO Notfrist zwei Wochen ab Zustellung, § 569 Abs. 1 ZPO (2) Mieter wird auf künftige Räumung verklagt, § 259 ZPO. Räumungsfrist Antrag nach § 721 Abs. 2 ZPO Wie (1) Spätestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem nach dem Urteil zu räumen ist, § 721 Abs. 2 ZPO Sofortige Beschwerde, § 721 Abs. 6 Nr. 2 ZPO Wie (1) Wie (1) (3) Mieter ist erstinstanzlich zur Räumung verurteilt worden. Verbleib in der Wohnung auf unbestimmte Zeit Berufung LG Ein Monat ab Zustellung, § 517 ZPO Zulassungsrevision, § 543 ZPO, oder Nichtzulassungsbeschwerde, § 544 ZPO BGH Notfrist ein [...]
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