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Mietrechtsreform tritt am 1. Mai in Kraft

Das Mietrechtsänderungsgesetz ist am 18.03.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und kann damit zum 01.05.2013 in Kraft treten. Die Regelungen zum Contracting, der gewerblichen Wärmelieferung durch ein spezialisiertes Unternehmen, folgen am 01.07.2013.

Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen die Erleichterung von energiesparenden und klimafreundlichen Modernisierungen, ein wirksameres Vorgehen gegen Mietnomaden sowie ein verbesserter Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miete in Eigentum. Damit wird das Mietrecht den aktuellen Herausforderungen angepasst.

Die Verkündung im Bundesgesetzblatt finden Sie auf der Homeapge des Bundesjustizministeriums: pdf hier herunterladen

Eine ausführliche Synopse mit den Änderungen können registrierte Nutzer in der Bibliothek von Rechtsportal Mietrecht herunterladen: weiter zur Synopse Mietrechtsreform

Dort finden Sie auch Erläuterungen zu allen Einzelheiten der Reform.