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Wirtschaftsrecht
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
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Wirtschaftsrecht
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Anlage: (zu § 2 Absatz 1 a) Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Anlage: (zu § 2 Absatz 3) Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Abschnitt 1 Errichtung der Gesellschaft
Abschnitt 2 Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
Abschnitt 3 Vertretung und Geschäftsführung
Abschnitt 4 Abänderungen des Gesellschaftsvertrages
Abschnitt 5 Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft
Abschnitt 6 Sondervorschriften bei Beteiligung des Bundes
Abschnitt 7 Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 3 Vertretung und Geschäftsführung
§ 40 Liste der Gesellschafter, Verordnungsermächtigung
§ 39 Anmeldung der Geschäftsführer
§ 41 Buchführung
§ 52 Aufsichtsrat
§ 36 Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern
§ 42 Bilanz
§ 51 b Gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht
§ 45 Rechte der Gesellschafter
§ 38 Widerruf der Bestellung
§ 51 a Auskunfts- und Einsichtsrecht
§ 42 a Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts
§ 37 Beschränkungen der Vertretungsbefugnis
§ 49 Einberufung der Versammlung
§ 35 a Angaben auf Geschäftsbriefen
§ 46 Aufgabenkreis der Gesellschafter
§ 44 Stellvertreter von Geschäftsführern
§ 43 a Kreditgewährung aus Gesellschaftsvermögen
§ 51 Form der Einberufung
§ 43 Haftung der Geschäftsführer
§ 50 Minderheitsrechte
§ 48 Gesellschafterversammlung
§ 35 Vertretung der Gesellschaft
§ 47 Abstimmung
Abschnitt 3 Vertretung und Geschäftsführung
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