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Artikel 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
MRK Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Abschnitt I Rechte und Freiheiten
Abschnitt II Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Abschnitt III Verschiedene Bestimmungen
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Artikel 56 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 57 Vorbehalte
Artikel 52 Anfragen des Generalsekretärs
Artikel 58 Kündigung
Artikel 59 Unterzeichnung und Ratifikation
Artikel 54 Befugnisse des Ministerkomitees
Artikel 53 Wahrung anerkannter Menschenrechte
Artikel 55 Ausschluss anderer Verfahren zur Streitbeilegung
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