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Artikel 48 Gutachterliche Zuständigkeit des Gerichtshofs

MRK ( Menschenrechtskonvention )

 
 

Der Gerichtshof entscheidet, ob ein vom Ministerkomitee gestellter Antrag auf Erstattung eines Gutachtens in seine Zuständigkeit nach Artikel 47 fällt. 





 Stand: 01.04.2024