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Artikel 25 Kanzlei und wissenschaftliche Mitarbeiter

MRK ( Menschenrechtskonvention )

 
 

1Der Gerichtshof hat eine Kanzlei, deren Aufgaben und Organisation in der Verfahrensordnung des Gerichtshofs festgelegt werden. 2Der Gerichtshof wird durch wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt.





 Stand: 01.02.2024