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Artikel 42

HÜIA ( Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 )

 
 

Der Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beruft in regelmäßigen Abständen eine Spezialkommission zur Prüfung der praktischen Durchführung des Übereinkommens ein. 





 Stand: 01.04.2024