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Artikel 31

HÜIA ( Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 )

 
 

Unbeschadet des Artikels 30 werden die aufgrund des Übereinkommens gesammelten oder übermittelten personenbezogenen Daten, insbesondere die in den Artikeln 15 und 16 bezeichneten, nur für die Zwecke verwendet, für die sie gesammelt oder übermittelt worden sind. 





 Stand: 01.02.2024