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Artikel 3

HÜIA ( Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 )

 
 

Das Übereinkommen ist nicht mehr anzuwenden, wenn die in Artikel 17 Buchstabe c vorgesehenen Zustimmungen nicht erteilt wurden, bevor das Kind das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. 





 Stand: 01.04.2024