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§ 6 Auswahl der Behörde

VwVfG ( Verwaltungsverfahrensgesetz )

 
 

Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.





 Stand: 01.04.2024